Hilfe zur Buchung von Blockveranstaltungen
Bestimmungen
Die Bestimmungen sind hier nur sinngemäß wiedergegeben, die Angaben
dienen dem Verständnis und stellen keine rechtsverbindliche Auskunft dar.
- Jeder Studierende, der sich in einem zulässigen Semester (dies ist von der
jeweiligen Blockveranstaltung abhängig) befindet, darf sich zu der
Veranstaltung anmelden.
- Ein Studierender darf bei mehreren Blockveranstaltungen teilnehmen, muss
dann aber ggf. ab der zweiten Veranstaltung anderen den Vortritt
lassen. Die erste Wahl eines Studierenden wird im Rahmen dieser
Anwendung mit der Priorität 1 - kurz "Prio 1" - gekennzeichnet.
- Ein Studierender, der im vorigen Blockveranstaltungszeitraum zu einer
Blockveranstaltung angemeldet war und nicht regelmäßig teilgenommen
hat, darf sich zu einer Blockveranstaltung anmelden, muss aber ggf.
allen anderen Studierenden den Vortritt lassen.
Anmeldung
1. Durchgang
Im Zuge des ersten Durchgangs kann man sich nur für eine Blockveranstaltung anmelden.
Weitere Anmeldungen sind nicht möglich.
2. Durchgang
Alle Studierenden, die im ersten Durchgang der Anmeldung auf der Warteliste einer Blockveranstaltung standen und es nicht durch das Nachrückverfahren
in die Blockveranstaltung geschafft haben, können sich in diesem Durchgang für einen Platz in einer der noch nicht vollen Blockveranstaltungen anmelden.
3. Durchgang
Alle Studierende können sich bei noch freien Blockveranstaltungen anmelden, unabhängig ob schon eine Veranstaltung belegt wurde oder nicht.
Achtung!
Es kann auch nach erfolgreicher Anmeldung noch zu Verschiebungen der
Prioritäten kommen. Dafür gibt es folgende Gründe:
- Beim Ändern der Prioritäten bleibt der Zeitpunkt der ersten
Anmeldung erhalten.
- Die Kontrolle, ob ein Studierender bereits genügend
Blockveranstaltungen in seinem Studienabschnitt belegt hat, wird
nach dem Ende der Anmeldungen wie üblich von Frau Moß
geprüft und ggf. korrigiert
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